Kurz gesagt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa einen Shop oder eine Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der Check oben beantwortet die Frage für deinen Betrieb und zeigt dir, wo deine Startseite Barrieren hat. Keine Rechtsberatung.
Was der Website-Teil prüft
| Prüfpunkt | WCAG | Warum er wichtig ist |
|---|---|---|
| Sprache der Seite | 3.1.1 | Screenreader lesen den Text mit der richtigen Aussprache vor |
| Seitentitel | 2.4.2 | Der Titel wird als Erstes vorgelesen und steht im Browser-Tab |
| Vergrößern auf dem Handy | 1.4.4 | Menschen mit Sehschwäche müssen die Schrift größer ziehen können |
| Alternativtexte für Bilder | 1.1.1 | Ohne alt-Text bleibt ein Bild für blinde Menschen stumm |
| Beschriftete Formularfelder | 1.3.1, 4.1.2 | Sonst weiß niemand, was in ein Feld gehört |
| Platzhalter statt Beschriftung | 3.3.2 | Grauer Platzhaltertext verschwindet beim Tippen |
| Hauptüberschrift und Reihenfolge | 1.3.1 | Überschriften sind das Inhaltsverzeichnis für Screenreader |
| Links und Knöpfe mit Namen | 2.4.4, 4.1.2 | Icon-Links ohne Beschreibung werden nur als „Link“ vorgelesen |
| Aussagekräftige Linktexte | 2.4.4 | „Hier“ und „mehr“ sagen ohne Zusammenhang nichts |
| Titel für eingebettete Inhalte | 4.1.2 | Karten und Videos brauchen eine Beschreibung |
| Automatisch startender Ton | 1.4.2 | Ton übertönt die Sprachausgabe |
Dazu erkennt der Check verbreitete Barrierefreiheits-Overlays, Hinweise auf einen Shop oder eine Online-Buchung und ob ein Link zu Informationen über Barrierefreiheit vorhanden ist.
Was der Check nicht prüfen kann
Der Check liest das HTML der Startseite, ohne die Seite wie ein Browser darzustellen. Deshalb sieht er keine Kontraste, keine Tastaturbedienung und keine Inhalte, die erst per JavaScript entstehen. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Diese drei Dinge prüfst du am besten selbst:
- Bediene die Seite nur mit Tab, Umschalt+Tab und Enter. Kommst du überall hin, und siehst du immer, wo du bist?
- Prüf die Kontraste mit Lighthouse in Chrome (Taste F12, Reiter „Lighthouse“, Kategorie Barrierefreiheit) oder mit WAVE (wave.webaim.org).
- Zoom auf 200 % und schau, ob Text abgeschnitten wird.
Gilt das BFSG für meine Website?
Die ausführliche Antwort mit allen Ausnahmen, Pflichten und Bußgeldern steht im Beitrag Barrierefreiheit: Was das BFSG für kleine Betriebe bedeutet. Die wichtigsten Punkte:
- Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG).
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
- Reine Informationsseiten sind laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht erfasst, die Online-Buchung von Terminen dagegen schon.
- Verstöße können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 37 BFSG).
Nach dem Check
Fang mit den Punkten unter „Probleme“ an. Alternativtexte, Beschriftungen für Formularfelder und Namen für Icon-Links lassen sich meist schnell ergänzen. Bei Baukästen wie Wix oder Jimdo geht das in den Einstellungen des jeweiligen Elements, bei WordPress im Editor oder im Theme. Meine eigenen Seiten baue ich von Hand und prüfe sie vor der Übergabe mit Lighthouse und mit der Tastatur.
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis eine Bestätigung, dass meine Seite BFSG-konform ist?
Nein. Der Check zeigt typische Barrieren, die sich automatisch erkennen lassen. Eine vollständige Prüfung nach WCAG braucht zusätzlich Tests von Hand, etwa mit Tastatur und Screenreader.
Was ist WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines sind die internationalen Regeln des W3C für barrierefreie Websites. Für das BFSG gilt in der Praxis die Norm EN 301 549 als Maßstab, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist.
Helfen Barrierefreiheits-Plugins oder Overlays?
Meist nicht. Sie blenden eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrast ein, beheben die Barrieren im Code aber nicht. Fachleute raten deshalb davon ab.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die drei Fragen beantwortest du nur in deinem Browser. Für die Website-Prüfung ruft mein Server deine Startseite einmal ab. Weder die Adresse noch das Ergebnis werden gespeichert.
Quellen
- BFSG § 1, § 2, § 3 und § 37: www.gesetze-im-internet.de/bfsg
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: www.w3.org/TR/WCAG21
- WAVE: wave.webaim.org
Stand: 5. November 2026. Keine Rechtsberatung.