Zum Inhalt springen

BFSG-Check: Gilt das Gesetz für dich, und wo hat deine Website Barrieren?

Zwei Teile, beide kostenlos und ohne Anmeldung: Oben klärst du mit bis zu drei Fragen, ob das BFSG für deine Website gilt. Unten prüfst du deine Startseite auf typische Barrieren wie fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder oder gesperrtes Zoomen.

Gilt das BFSG für dich?

Bis zu drei Fragen, die Antwort erscheint sofort.

Was können Privatkunden auf deiner Website tun?

Beantworte die Fragen oben

Dann steht hier, ob das Gesetz für deine Website gilt.

Website auf Barrieren prüfen

Der Check liest das HTML deiner Startseite und sucht typische Barrieren, die sich ohne Browser erkennen lassen.

So prüft der Check: Er ruft die Startseite einmal ab und liest das HTML. Kontraste, Tastaturbedienung und Inhalte, die erst per JavaScript entstehen, kann er nicht prüfen. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, ein kurzer Test nur mit der Tastatur gehört immer dazu. Keine Rechtsberatung.

Ich speichere weder die Adresse noch das Ergebnis. Die geprüfte Seite sieht einen Abruf von meinem Server, nicht von dir.

Mehr zum Gesetz steht im Beitrag Barrierefreiheit: Was das BFSG für kleine Betriebe bedeutet.

Kurz gesagt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa einen Shop oder eine Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der Check oben beantwortet die Frage für deinen Betrieb und zeigt dir, wo deine Startseite Barrieren hat. Keine Rechtsberatung.

Was der Website-Teil prüft

PrüfpunktWCAGWarum er wichtig ist
Sprache der Seite3.1.1Screenreader lesen den Text mit der richtigen Aussprache vor
Seitentitel2.4.2Der Titel wird als Erstes vorgelesen und steht im Browser-Tab
Vergrößern auf dem Handy1.4.4Menschen mit Sehschwäche müssen die Schrift größer ziehen können
Alternativtexte für Bilder1.1.1Ohne alt-Text bleibt ein Bild für blinde Menschen stumm
Beschriftete Formularfelder1.3.1, 4.1.2Sonst weiß niemand, was in ein Feld gehört
Platzhalter statt Beschriftung3.3.2Grauer Platzhaltertext verschwindet beim Tippen
Hauptüberschrift und Reihenfolge1.3.1Überschriften sind das Inhaltsverzeichnis für Screenreader
Links und Knöpfe mit Namen2.4.4, 4.1.2Icon-Links ohne Beschreibung werden nur als „Link“ vorgelesen
Aussagekräftige Linktexte2.4.4„Hier“ und „mehr“ sagen ohne Zusammenhang nichts
Titel für eingebettete Inhalte4.1.2Karten und Videos brauchen eine Beschreibung
Automatisch startender Ton1.4.2Ton übertönt die Sprachausgabe

Dazu erkennt der Check verbreitete Barrierefreiheits-Overlays, Hinweise auf einen Shop oder eine Online-Buchung und ob ein Link zu Informationen über Barrierefreiheit vorhanden ist.

Was der Check nicht prüfen kann

Der Check liest das HTML der Startseite, ohne die Seite wie ein Browser darzustellen. Deshalb sieht er keine Kontraste, keine Tastaturbedienung und keine Inhalte, die erst per JavaScript entstehen. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Diese drei Dinge prüfst du am besten selbst:

  1. Bediene die Seite nur mit Tab, Umschalt+Tab und Enter. Kommst du überall hin, und siehst du immer, wo du bist?
  2. Prüf die Kontraste mit Lighthouse in Chrome (Taste F12, Reiter „Lighthouse“, Kategorie Barrierefreiheit) oder mit WAVE (wave.webaim.org).
  3. Zoom auf 200 % und schau, ob Text abgeschnitten wird.

Gilt das BFSG für meine Website?

Die ausführliche Antwort mit allen Ausnahmen, Pflichten und Bußgeldern steht im Beitrag Barrierefreiheit: Was das BFSG für kleine Betriebe bedeutet. Die wichtigsten Punkte:

  • Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG).
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
  • Reine Informationsseiten sind laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht erfasst, die Online-Buchung von Terminen dagegen schon.
  • Verstöße können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 37 BFSG).

Nach dem Check

Fang mit den Punkten unter „Probleme“ an. Alternativtexte, Beschriftungen für Formularfelder und Namen für Icon-Links lassen sich meist schnell ergänzen. Bei Baukästen wie Wix oder Jimdo geht das in den Einstellungen des jeweiligen Elements, bei WordPress im Editor oder im Theme. Meine eigenen Seiten baue ich von Hand und prüfe sie vor der Übergabe mit Lighthouse und mit der Tastatur.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis eine Bestätigung, dass meine Seite BFSG-konform ist?

Nein. Der Check zeigt typische Barrieren, die sich automatisch erkennen lassen. Eine vollständige Prüfung nach WCAG braucht zusätzlich Tests von Hand, etwa mit Tastatur und Screenreader.

Was ist WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines sind die internationalen Regeln des W3C für barrierefreie Websites. Für das BFSG gilt in der Praxis die Norm EN 301 549 als Maßstab, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist.

Helfen Barrierefreiheits-Plugins oder Overlays?

Meist nicht. Sie blenden eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrast ein, beheben die Barrieren im Code aber nicht. Fachleute raten deshalb davon ab.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die drei Fragen beantwortest du nur in deinem Browser. Für die Website-Prüfung ruft mein Server deine Startseite einmal ab. Weder die Adresse noch das Ergebnis werden gespeichert.

Quellen

Stand: 5. November 2026. Keine Rechtsberatung.

Kostenlose Tools

Lass uns über deine Website reden.

Das Erstgespräch kostet nichts. Ich melde mich schnellstmöglich.

Erstgespräch anfragen