Website-Besucher zählen ohne Cookies: So geht es
Website-Besucher zählen und analysieren, ohne Cookie-Banner: Google Analytics, Matomo, cookielose Tools und Server-Statistik im Vergleich, mit Blick auf DSGVO.

Wie viele Menschen besuchen meine Website, welche Seiten lesen sie und woher kommen sie? Das will fast jeder Betrieb wissen. Gleichzeitig nervt der Cookie-Banner. Hier ist ein Überblick, wie du Website-Besucher zählen kannst, was rechtlich zu beachten ist und welche Lösung zu einem kleinen Betrieb passt. Das ist keine Rechtsberatung.
Was du wirklich wissen musst
Für einen lokalen Betrieb reichen wenige Zahlen: Besucher pro Tag oder Woche, die meistgelesenen Seiten, woher die Besucher kommen (Google, direkt, Instagram), ob sie am Handy oder Computer sind und über welche Seite sie einsteigen. Wichtiger als jede Statistik bleibt aber die Zahl der Anfragen.
Die Möglichkeiten im Vergleich
Google Analytics
Sehr umfangreich und kostenlos. Es setzt aber Cookies und überträgt Daten an Google. Dafür brauchst du in Deutschland eine Einwilligung, also einen Cookie-Banner, und einen Abschnitt in der Datenschutzerklärung. Wer ablehnt, wird nicht gezählt, deshalb sind die Zahlen oft lückenhaft.
Matomo
Matomo kannst du auf deinem eigenen Server betreiben, die Daten bleiben bei dir. Es lässt sich so einstellen, dass es ohne Cookies arbeitet. Ob dann noch eine Einwilligung nötig ist, hängt von der genauen Einstellung ab.
Cookielose Statistik-Dienste
Es gibt Dienste, die ohne Cookies auskommen und Besucher nur über täglich wechselnde Kennungen zählen. Sie sind deutlich datensparsamer als Google Analytics. Weil sie aber ein Skript im Browser ausführen, ist umstritten, ob dafür nicht doch eine Einwilligung nötig ist.
Statistik auf dem Server
Der Server wertet Angaben aus, die jeder Browser bei einem Seitenaufruf ohnehin mitschickt, ähnlich wie bei den Server-Logdateien. Im Browser läuft dafür kein Skript und es wird nichts auf dem Gerät gespeichert. Das ist die datensparsamste Lösung.
Was das Gesetz dazu sagt
§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Gerät des Besuchers gespeichert oder dort ausgelesen werden, zum Beispiel per Cookie. Die europäischen Datenschutzbehörden legen den Begriff „Zugriff“ in ihren Leitlinien 2/2023 sehr weit aus. Danach kann auch ein Skript, das den Browser Daten senden lässt, darunter fallen. Dazu kommt die DSGVO: Werden IP-Adressen verarbeitet, braucht es eine Rechtsgrundlage, und Daten sollten so früh wie möglich anonymisiert werden. Je weniger auf dem Gerät passiert und je weniger gespeichert wird, desto geringer ist das Risiko.
Kann ich sehen, wer meine Website besucht?
Nein, und das ist gut so. Einzelne Besucher zu erkennen, ginge nur mit Cookies oder ähnlichen Verfahren und mit Einwilligung. Werkzeuge, die anhand der IP-Adresse Firmen hinter Besuchen erkennen wollen, sind datenschutzrechtlich heikel.
Wie ich es mache
Auf dieser Website zählt der Server die Besuche selbst. Er speichert keine IP-Adressen und setzt keine Cookies, deshalb gibt es hier auch keinen Cookie-Banner. Mehrere Seitenaufrufe werden über eine Prüfsumme mit täglich wechselndem Zufallswert zu einem Besuch zusammengefasst. Wer „Do Not Track“ eingestellt hat, wird nicht gezählt. Die Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Brauche ich überhaupt eine Besucherstatistik?
Nicht zwingend. Sie hilft aber zu sehen, ob neue Seiten oder Blogbeiträge gelesen werden und woher Besucher kommen. Für die Suchbegriffe bei Google ist zusätzlich die kostenlose Google Search Console sinnvoll.
Sind kostenlose Besucherzähler eine gute Idee?
Vorsicht bei kostenlosen Zählern von Drittanbietern: Viele finanzieren sich über Daten oder Werbung. Prüfe, wo die Daten landen, und nenne den Dienst in der Datenschutzerklärung.