Google-Bewertungen bekommen: Erlaubt, verboten und was wirkt
Wie du als lokaler Betrieb mehr echte Google-Bewertungen bekommst, was die Richtlinien von Google verbieten und wie du auf negative Bewertungen antwortest.

Wer einen Handwerker, Friseur oder ein Restaurant in der Nähe sucht, schaut zuerst auf die Sterne im Google-Profil. Mehr echte Bewertungen helfen dir also direkt. Es gibt aber klare Regeln, und Verstöße können teuer werden.
Warum Bewertungen zählen
Google nennt für die lokale Suche drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählen laut Google auch die Anzahl der Rezensionen und die Bewertungen selbst (Quelle: support.google.com/business, „Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google“). Dazu kommt der Eindruck beim Menschen: Ein Betrieb mit vielen aktuellen Bewertungen wirkt lebendiger als einer mit drei Einträgen von vor fünf Jahren.
So bekommst du mehr Bewertungen
- Frag direkt. Der beste Moment ist kurz nach einem gelungenen Auftrag, wenn der Kunde zufrieden ist.
- Mach es einfach. Im Google Unternehmensprofil kannst du einen Kurzlink zum Bewerten erstellen und per WhatsApp, Mail oder SMS verschicken.
- Druck den Link als QR-Code auf Rechnung, Visitenkarte oder einen Aufsteller am Tresen.
- Frag alle Kunden, nicht nur die, von denen du ein Lob erwartest.
Was verboten ist
Die Richtlinien von Google für Beiträge auf Maps verbieten unter anderem (Quelle: support.google.com/contributionpolicy, „Gefälschte Interaktionen“ und „Interessenkonflikt“):
- Geld, Rabatte oder Geschenke als Gegenleistung für eine Bewertung.
- Gezielt nur zufriedene Kunden um Bewertungen zu bitten und unzufriedene auszusortieren.
- Bewertungen mit Interessenkonflikt, zum Beispiel von dir selbst oder deinen Mitarbeitenden für den eigenen Betrieb.
- Gekaufte Bewertungen.
In Deutschland kommt das Wettbewerbsrecht dazu. Seit 2022 nennt der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG das Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Bewertungen ausdrücklich als unzulässig (Nr. 23c). Das ist keine Rechtsberatung.
Auf Bewertungen antworten
Antworte auf jede Bewertung, auch auf die guten. Ein kurzes Dankeschön mit Bezug zum Auftrag reicht. Bei negativen Bewertungen hilft diese Reihenfolge:
- Erst durchatmen, dann schreiben. Nie am selben Abend im Ärger.
- Sachlich bleiben und das Anliegen ernst nehmen, auch wenn du es anders siehst.
- Eine Lösung anbieten und das Gespräch verlagern: „Ruf mich gern direkt an.“
- Keine Kundendaten oder Auftragsdetails veröffentlichen.
Verstößt eine Bewertung gegen die Richtlinien, etwa weil sie gar nicht von einem Kunden stammt oder beleidigend ist, kannst du sie im Unternehmensprofil melden.
Bewertungen auf der eigenen Website
Gute Bewertungen kannst du auch auf deiner Website zeigen. Achte dabei auf zwei Dinge. Erstens: Ein eingebundenes Google-Widget überträgt Daten der Besucher an Google. Das gehört in die Datenschutzerklärung und braucht je nach Umsetzung eine Einwilligung. Ein Zitat als einfacher Text mit Quellenangabe ist datensparsamer. Zweitens: Wer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen. Auch das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Häufige Fragen
Darf ich Kunden an eine Bewertung erinnern?
Ja, eine freundliche Erinnerung ist in Ordnung. Mehr als einmal nachzuhaken wirkt aber schnell aufdringlich.
Kann ich schlechte Bewertungen löschen lassen?
Nur, wenn sie gegen die Richtlinien von Google oder gegen geltendes Recht verstoßen. Eine ehrliche, kritische Meinung bleibt stehen. Eine gute Antwort darauf wirkt auf andere Leser oft stärker als die Kritik selbst.